Arbeiten mit einer Arbeitskorb

Die Vorschriften für die Arbeit mit einer Arbeitsbühne wurden seit dem 1. Juli 2020 verschärft.

Bei Arbeiten in der Höhe kann eine Hebe- oder Hebevorrichtung mit oder ohne integrierter Arbeitsbühne verwendet werden. Eine solche Maschine muss für den Personentransport vorgesehen und ausgerüstet sein und ordnungsgemäß verwendet werden. Jeder, der sich in einer Arbeitsbühne befindet, muss sich darauf verlassen können, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Zu diesem Zweck wurden die Vorschriften verschärft.

Das Ministerium für Soziales und Arbeit hat beschlossen, Artikel 7.23d des Arbeitsschutzbeschlusses zum 1. Juli 2020 zu ändern. Ziel der Änderung ist es, die unzulässige Verwendung von Arbeitsbühnen an Hebezeugen zu reduzieren, die vom Hersteller der Maschine nicht ausdrücklich für den Transport von Personen zugelassen sind.

Arbeiten mit einer Arbeitskorb

Das Arbeiten aus einem Arbeitswagen oder einer Arbeitsplattform, die an einem Hebezeug (Kran) hängt, ist grundsätzlich verboten. Aufgrund der häufigen unsachgemäßen Verwendung von Arbeitswagen und Arbeitsplattformen, die durch Artikel 7.23d (alt) des Arbeitsschutzbeschlusses begründet ist, hat der Gesetzgeber diesen Artikel verschärft.

In Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen darf von einem Arbeitskorb an einem Kran aus gearbeitet werden. Seit dem 1. Juli muss dies jedoch vorab bei der ISZW gemeldet werden.

Die Grundlage dieser Änderung besteht darin, dass das Heben und Bewegen von Personen nur mit speziell dafür entwickelten Arbeitsmitteln erfolgen darf.

Kaufen oder mieten Sie also eine Hebe- oder Hebevorrichtung mit integrierter Arbeitsbühne für Arbeiten in der Höhe? Dann muss diese Maschine für den Personentransport vorgesehen und ausgerüstet sein und den entsprechenden Sicherheitsanforderungen des Warenwetbesluit Machines (Warenwetbesluit Machines) entsprechen. Das Ergebnis ist eine CE-Kennzeichnung auf dieser Hebe- oder Hebevorrichtung.

Arbeiten in Arbeitsbühnen

Sie müssen die Arbeiten von den Arbeitsbühnen aus durchführen. Sie dürfen nicht auf nicht tragfähigen Untergründen in die Arbeitsbühne ein- und aussteigen, um in der Höhe zu arbeiten.

Bg Lift Minikrane sind speziell entwickelt

Die Minikrane von Bg Lift wurden speziell entwickelt und zugelassen, um als Kran und Hubarbeitsbühne mit einer EN280-Zulassung zu dienen. Diese Möglichkeit ist beim Kauf eines Minikrans von Bg Lift als Option erhältlich. Wenn die Option und somit die Zulassung vorhanden ist, können Sie die Arbeitsbühne ganz einfach in Kombination mit unseren Minikranen verwenden.

Bg Lift Mini-raupenkran:

✔️ Kompakt ✔️ Leistungsstark ✔️ Präzision ✔️ Sicher

Arbeitsbühne und Kran in einem?

Die innovative Minikranmarke Bg Lift macht es möglich. Alle Modelle können (optional) mit einer 2-Personen-Arbeitsbühne ausgestattet werden. So können Sie einen Minikran und eine Arbeitsbühne in einer Maschine kombinieren. Die Kompaktkrane sind mit EN280-Zulassung konstruiert. Dies ist eine einzigartige Eigenschaft dieser Kompaktkrane. Investieren Sie nicht in zwei Maschinen, sondern in eine. Wer würde das nicht wollen?